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VG Augsburg, 13.12.2005 - Au 3 S 05.01697 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 21.10.2014 - Au 3 K 14.886
Werbeanlage; Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrsrecht
Aufgrund des Standorts, der Gestaltung und des Aussageinhalts der Werbeanlage sei eine abstrakte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszuschließen und keine Vergleichbarkeit zu den gerichtlich entschiedenen Fällen gegeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2012 - 11 ZB 12.1428, B.v. 18.7.2008 - 9 ZB 05.365, B.v. 22.12.2000 - 25 ZS 00.3192; Au 3 K 11.1732; Au 3 S 05.01697; Au 3 K 04.01597).Die Behörde darf ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben (vgl. VG Augsburg, B.v. 13.12.2005 - Au 3 S 05.01697 - juris).